Ihnen ist die Fahrerlaubnis entzogen worden. Sie sind dringend auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen, sei es aus beruflichen wie aus privaten Gründen. Sie sind bereit, die Zeit der Sperrfrist zu nutzen, um in angemessener Weise an ihrer Problematik zu arbeiten und dann erfolgreich die MPU bestehen zu können. Ich biete ihnen professionelle Hilfe, um an ihrer Haltung zu arbeiten und das in der MPU angemessen deutlich machen zu können.
Ihnen droht der Entzug der Fahrerlaubnis, weil sie mehr als 14 Punkte auf ihremPunktekonto in Flensburg haben. Sie können bei mir vor Erreichen von 18 Punkten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen und hierüber der
Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von drei Monaten nach Beendigung eine
Bescheinigung vorlegen, dann werden Ihnen zwei Punkte abgezogen. Das
gleiche gilt im Übrigen auch dann, wenn gegen sie wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder
Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist.